verwunderlich, verwunderlich, dass die logik der bestrafung bei zuwiderhandlung nicht mehr angegriffen wird; denn wenn ich illegalerweise ein buch komplett kopiere und das mehr als sieben mal, wird mir anschließend auch nicht verboten, eine bücherei zu betreten bzw. ein buch zu kaufen. nicht mal bei buchdiebstahl. höchstens für die betroffene bücherei.
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